Thain: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Ardapedia
Cirdan (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (kat) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* [[Herr der Ringe|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe]] | * [[Herr der Ringe|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe]] | ||
* [[Der Herr der Ringe Roman|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]] | * [[Der Herr der Ringe Roman|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]] | ||
[[Kategorie:Hobbits]] |
Version vom 29. August 2004, 01:25 Uhr
Der Thain war ein rein nomineller Herrscher im Auenland. Er war der oberste Kriegshauptmann und der Vertreter des Königs bis zu dessen Rückkehr, zudem war er Vorsitzender des Auenländischen Rates. Das Amt des Thain wurde 1979 D.Z. geschaffen. Es war ein vererbbares Amt und zunächst in Besitz der Altbocks. Als diese jedoch ins Bockland zogen, wurde der Titel an die Tuks weitergegeben. Im Jahre 14 V.Z. wurde der Thain zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.