Benutzer Diskussion:Swyft: Unterschied zwischen den Versionen

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:Zum einen ist fraglich, ob Ardapedia als wissenschaftliches oder Sprachwerk anzusehen ist. Zum anderen ist der originale Brief Tolkiens sicherlich kein "Werk" im urheberrechtlichen Sinne. Ich würde somit mal behaupten, dass sich das Recht bzgl. eines Zitats zumindest nicht nach §51 UrhG ableiten lässt. Der eigentliche Inhalt des Briefs ist für den Artikel auch eher uninteressant. Ein Satz mit Hinweis auf einen oder mehrere Briefe mit entsprechenden Texten zum Theme dürfte hier ausreichend sein.
:Zum einen ist fraglich, ob Ardapedia als wissenschaftliches oder Sprachwerk anzusehen ist. Zum anderen ist der originale Brief Tolkiens sicherlich kein "Werk" im urheberrechtlichen Sinne. Ich würde somit mal behaupten, dass sich das Recht bzgl. eines Zitats zumindest nicht nach §51 UrhG ableiten lässt. Der eigentliche Inhalt des Briefs ist für den Artikel auch eher uninteressant. Ein Satz mit Hinweis auf einen oder mehrere Briefe mit entsprechenden Texten zum Theme dürfte hier ausreichend sein.
:Zum Vergleich bzgl. Zitate siehe auch http://en.wikiquote.org/wiki/J._R._R._Tolkien oder http://tolkiengateway.net/wiki/Quotes --[[Benutzer:dwight|dwight]] 17:40, 14. Mai 2006 (CEST)
:Zum Vergleich bzgl. Zitate siehe auch http://en.wikiquote.org/wiki/J._R._R._Tolkien oder http://tolkiengateway.net/wiki/Quotes --[[Benutzer:dwight|dwight]] 17:40, 14. Mai 2006 (CEST)
::Der Brief ist natürlich ein Werk im Sinne des Urheberrechtes (§ 2 I Nr. 1 UrhG); es ist unzweifelhaft eine persönliche geistige Schöpfung. Die Ardapedia und auch die einzelnen Artikel sind Sprachwerke und meines Erachtens auch (populär)wissenschaftliche Werke. Wenn man letzteres schon anzweifelt ist das Zitat sowieso nicht zulässig. Ansonsten stimme ich zu, dass das Zitat unnötig ist und ein Hinweis auf den Brief ausreicht. Die angeführten Sammlungen von Zitaten sind mit deutschem Recht nicht vereinbar, siehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1972 (Az. I ZR 6/71 = GRUR 1973, 216 - Handbuch moderner Zitate). --[[Benutzer:swyft|swyft]] 18:39, 15. Mai 2006 (CEST)

Version vom 15. Mai 2006, 17:39 Uhr

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Landkarten von Mittelerde

Wolltest du den Artikel Landkarten von Mittelerde jetzt noch löschen?

Da sich meine Hoffnung, es werde noch etwas daran passieren, nicht erfüllt hat, eigentlich ja. Oder gibt es Einwände? Im jetzigen Zustand geht nichts verloren. --swyft 00:13, 3. Jan 2006 (CET)
done. --swyft 18:12, 3. Jan 2006 (CET)

Fortwährender Spam

  • Hi! Vielleicht wäre es mittlerweile angebracht, die Seite Diskussion:Hauptseite wegen Verspammung zu sperren. Und sollten sich Typen wie 201.133.168.61 (aus dem sonnigen Mexiko) und 62.139.175.102 (aus dem sonnigen Ägypten) danach ein anderes Angriffsziel aussuchen, könnte man auch über die Sperrung der IPs nachdenken. --Miaugion 10:55, 4. Jan 2006 (CET)
  • Hab jetzt die Seite testweise gesperrt und einen Hinweis an den Anfang gesetzt. Wenn jemand ein dringendes Anliegen hat, möge er sich bitte an einen der Admins wenden; wir können die Seite ja immer noch editieren. Benutzersperrungen können (wenn überhaupt) nur technische Admins vornehmen, wir "normalen" jedenfalls nicht. --swyft 11:54, 4. Jan 2006 (CET)
  • Danke. (Ach so, und gemeint war eigentlich keine Benutzersperrung, sondern eine Benachrichtigung der jeweiligen Provider, weil die Ardapedia vermutlich nicht das einzige Ziel dieses Spams ist, wenn man sich anschaut, wie routiniert die Werbe-Adressen hier gepostet werden. Aber erst mal sehen, ob es sich von alleine legt...) --Miaugion 12:17, 4. Jan 2006 (CET)
  • Ah so. Dann sollten wir den Kollegen 156.17.80.242 (aus dem vermutlich nicht so sonnigen Polen) auch nicht vergessen. --swyft 13:15, 4. Jan 2006 (CET)

Auenland-Kalender

Hut ab vor der Arbeit die du dir beim Auenland-Kalender (edit: & beim 2. Zeitalter) angetan hast, das war schon länger fällig und du hasts wiedermal perfekt gelöst, keep on writin' ;) Grüße Sinthoras 16:49, 28. Apr 2006 (CEST)

Scön zu hören, dass die Arbeit geschätzt wird. Auch ich bin allen dankbar, die Zeit und Mühe in dieses Projekt stecken. --swyft 17:49, 6. Mai 2006 (CEST)


Zitat entfernt?

Du hast das Zitat im Rassismus-Artikel entfernt. Aber Zitieren ist sehr wohl zulässig, wenn die Quelle genannt wird, siehe Urhebergesetz:

§ 51 UrhG Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

§ 63 UrhG Quellenangabe Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § [...] 51 [...] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. [...] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist. [...]

Also bitte das Zitat wieder einstellen, es ist für den Zusammenhang wichtig. 84.190.125.194 17:05, 13. Mai 2006 (CEST)

Ich kenne das Gesetz und auch einige Urteile zum Thema. Man darf ein Werk in einem durch den Zweck gebotenen Umfang, nämlich zur Erläuterung des Inhalts zitieren. Möglicherweise ist das hier erfüllt. Ich traue mir aber nicht zu, vorauszusagen, ob ein Gericht das ebenso sehen würde. Ich bin der Meinung, dass eine Bezugnahme auf den Brief oder eine kurze Zusammenfassung in eigenen Worten genügt; damit sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite. --swyft 19:03, 13. Mai 2006 (CEST)

Ohne Zitieren wäre keine wissenschaftliche Arbeit möglich. Ein Zitat, das nur wenige Sätze umfasst, ist auf jeden Fall zulässig. 84.190.77.214 14:54, 14. Mai 2006 (CEST)

Zum einen ist fraglich, ob Ardapedia als wissenschaftliches oder Sprachwerk anzusehen ist. Zum anderen ist der originale Brief Tolkiens sicherlich kein "Werk" im urheberrechtlichen Sinne. Ich würde somit mal behaupten, dass sich das Recht bzgl. eines Zitats zumindest nicht nach §51 UrhG ableiten lässt. Der eigentliche Inhalt des Briefs ist für den Artikel auch eher uninteressant. Ein Satz mit Hinweis auf einen oder mehrere Briefe mit entsprechenden Texten zum Theme dürfte hier ausreichend sein.
Zum Vergleich bzgl. Zitate siehe auch http://en.wikiquote.org/wiki/J._R._R._Tolkien oder http://tolkiengateway.net/wiki/Quotes --dwight 17:40, 14. Mai 2006 (CEST)
Der Brief ist natürlich ein Werk im Sinne des Urheberrechtes (§ 2 I Nr. 1 UrhG); es ist unzweifelhaft eine persönliche geistige Schöpfung. Die Ardapedia und auch die einzelnen Artikel sind Sprachwerke und meines Erachtens auch (populär)wissenschaftliche Werke. Wenn man letzteres schon anzweifelt ist das Zitat sowieso nicht zulässig. Ansonsten stimme ich zu, dass das Zitat unnötig ist und ein Hinweis auf den Brief ausreicht. Die angeführten Sammlungen von Zitaten sind mit deutschem Recht nicht vereinbar, siehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1972 (Az. I ZR 6/71 = GRUR 1973, 216 - Handbuch moderner Zitate). --swyft 18:39, 15. Mai 2006 (CEST)