Thain: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Thain''' | Der '''Thain''' ist ein rein nomineller Herrscher im [[Auenland]], ohne faktische Befugnisse im Alltag. Er war der Vertreter des Königs (von [[Arnor]] und später [[Arthedain]]) bis zu dessen Rückkehr und zudem Vorsitzender des [[Der Auenländische Rat|Auenländischen Rates]], dem einzigen regierungsähnlichen Gremium im Auenland. Das Amt des Thain wurde 1979 [[Das Dritte Zeitalter|D.Z.]] geschaffen, und zum ersten Thain wurde ein [[Bucca]] aus dem [[Bruch]] gewählt, der ein Vorfahre der [[Altbocks]] war. Später wurde der Titel samt Amt erblich und blieb zunächst in Besitz der Altbocks, von denen elf weitere das Amt innehatten. Als diese jedoch 2340 D.Z. ins [[Bockland]] abwanderten, wurde der Titel und das Amt den [[Tuks]] übertragen. Im Jahre 14 [[Das Vierte Zeitalter|V.Z.]] schließlich wurde der ''Thain'' zu einem Ratsherren von [[Arnor]]. | ||
==Aufgaben== | |||
Verbunden mit dem Amt des Thains ist das Amt des Vogtes der [[Volksversammlung des Auenlandes]] und des Hauptmanns der [[Auenland-Heerschau]] und der [[Hobbit-Wehren]], die allerdings (außer in den seltenen Notzeiten) kaum eine Rolle spielen. | |||
==Liste der Thains== | |||
#[[Bucca]] vom Bruch | #[[Bucca]] vom Bruch | ||
# ... | # ... | ||
Zeile 27: | Zeile 32: | ||
#[[Ferumbras Tuk II.]] | #[[Ferumbras Tuk II.]] | ||
#[[Fortinbras Tuk I.]] | #[[Fortinbras Tuk I.]] | ||
#[[Gerontius Tuk]] (Der Alte Tuk) | #[[Der Alte Tuk|Gerontius Tuk]] (Der Alte Tuk) | ||
#[[Isegrim Tuk III.]] | #[[Isegrim Tuk III.]] | ||
#[[Isumbras Tuk IV.]] | #[[Isumbras Tuk IV.]] | ||
Zeile 36: | Zeile 41: | ||
#[[Faramir Tuk I.]] | #[[Faramir Tuk I.]] | ||
== Quellen == | ==Quellen== | ||
* [[Handbuch der Weisen von Mittelerde|Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]] | * [[Handbuch der Weisen von Mittelerde|Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]] |
Version vom 8. April 2007, 01:02 Uhr
Der Thain ist ein rein nomineller Herrscher im Auenland, ohne faktische Befugnisse im Alltag. Er war der Vertreter des Königs (von Arnor und später Arthedain) bis zu dessen Rückkehr und zudem Vorsitzender des Auenländischen Rates, dem einzigen regierungsähnlichen Gremium im Auenland. Das Amt des Thain wurde 1979 D.Z. geschaffen, und zum ersten Thain wurde ein Bucca aus dem Bruch gewählt, der ein Vorfahre der Altbocks war. Später wurde der Titel samt Amt erblich und blieb zunächst in Besitz der Altbocks, von denen elf weitere das Amt innehatten. Als diese jedoch 2340 D.Z. ins Bockland abwanderten, wurde der Titel und das Amt den Tuks übertragen. Im Jahre 14 V.Z. schließlich wurde der Thain zu einem Ratsherren von Arnor.
Aufgaben
Verbunden mit dem Amt des Thains ist das Amt des Vogtes der Volksversammlung des Auenlandes und des Hauptmanns der Auenland-Heerschau und der Hobbit-Wehren, die allerdings (außer in den seltenen Notzeiten) kaum eine Rolle spielen.
Liste der Thains
- Bucca vom Bruch
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- Isumbras Tuk I.
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- ...
- Isegrim Tuk II.
- Isumbras Tuk III.
- Ferumbras Tuk II.
- Fortinbras Tuk I.
- Gerontius Tuk (Der Alte Tuk)
- Isegrim Tuk III.
- Isumbras Tuk IV.
- Fortinbras Tuk II.
- Ferumbras Tuk III.
- Paladin Tuk II.
- Peregrin Tuk I.
- Faramir Tuk I.