Ardapedia:FAQ Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bilder:''' Fast alle Bilder in der Ardapedia stehen unter einer freien Lizenz (in der Regel der CC-BY-SA) oder sind gemeinfrei. Eine Ausnahme stellen die Bilder von [[Anke Eißmann]] dar, die ohne ausdrückliche Genehmigung | '''Bilder:''' Fast alle Bilder in der Ardapedia stehen unter einer freien Lizenz (in der Regel der CC-BY-SA) oder sind gemeinfrei. Eine Ausnahme stellen die Bilder von [[Anke Eißmann]] und die Coverabbildungen der Verlage [[Klett-Cotta]] und Bastei Lübbe dar, die ohne ausdrückliche Genehmigung nicht außerhalb der Ardapedia verwendet werden dürfen. Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.) | ||
=== Darf ich Inhalte der Ardapedia weiterverwenden? === | === Darf ich Inhalte der Ardapedia weiterverwenden? === |
Version vom 25. Oktober 2012, 23:23 Uhr
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Rechtliches
Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Ardapedia?
Texte: Alle Texte sind Open Content und stehen unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz (CC-BY-SA). Das gilt nicht nur für Artikel, sondern auch für Diskussionsseiten, Benutzerseiten und Seiten aus dem Ardapedia-Namensraum.
Bilder: Fast alle Bilder in der Ardapedia stehen unter einer freien Lizenz (in der Regel der CC-BY-SA) oder sind gemeinfrei. Eine Ausnahme stellen die Bilder von Anke Eißmann und die Coverabbildungen der Verlage Klett-Cotta und Bastei Lübbe dar, die ohne ausdrückliche Genehmigung nicht außerhalb der Ardapedia verwendet werden dürfen. Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.)
Darf ich Inhalte der Ardapedia weiterverwenden?
Du darfst Inhalte der Ardapedia spiegeln oder auf deine eigene Internetseite übernehmen. Du darfst die Inhalte abändern, kürzen oder ergänzen. Du darfst sie auch drucken und vertreiben. Einzige Bedingung: du musst dich an die Lizenzbestimmungen halten. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)
Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Bitte beachte, dass Unklarheiten bei der Auslegung der CC-BY-SA ganz allein dein Risiko darstellen. Unabhängig von den Regeln dieses Projekts kann dich unter Umständen jeder Autor verklagen, der Grund zur Annahme sieht, dass du die Lizenzbestimmungen verletzt hast.
Ein Hyperlink auf Inhalte der Ardapedia ist erlaubnisfrei. Ebenso ist es möglich, aus der Ardapedia zu zitieren. Vollständige Textübernahmen zählen in der Regel nicht mehr als Zitat. Die Quelle und der Autor (meist „Autorenkollektiv“) müssen beim Zitieren genannt werden.
Sind alle Inhalte der Ardapedia unterm Strich frei?
Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.
Für Texte gilt:
Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden in der Ardapedia nur unter dem Zitatrecht genutzt.
Für Bilder gilt:
- Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden. Sie dürfen auch nicht manipulativ verändert werden.
- Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Ardapedia-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
- Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden.
- Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei Produktbildern Vorsicht geboten.
- Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können.
Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus der Ardapedia entdecke?
Wenn die Lizenzbestimmungen eingehalten werden, ist das durchaus erlaubt. Dazu kannst du folgende Punkte überprüfen:
- Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz veröffentlicht wird?
- Wenn es sich um ein Bild handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
- Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Ardapedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, kannst du uns darüber informieren.
Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus der Ardapedia stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite in die Ardapedia geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten oder andere Benutzer um Rat fragen. Oft kann diese Frage anhand der Versionsgeschichte einer Seite geklärt werden. Was du tun kannst, wenn du Artikel mit zweifelhafter Urheberschaft findest – selbst wenn es nur einzelne Sätze sind – steht im nächsten Abschnitt.
Was mache ich, wenn ich in der Ardapedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke?
Du hast in der Ardapedia einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt, z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du den Artikel auf der Seite Ardapedia:Löschkandidaten zum Löschen vorschlagen. Gib dabei die Gründe an, warum du der Meinung bist, dass es sich einen Verstoß handelt – einen Link, eine Literaturangabe oder dergleichen. Siehe dazu auch Ardapedia:Löschregeln#URV.
Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden.
Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen – Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind – kannst du ebenfalls unter Ardapedia:Löschkandidaten eintragen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, solltest du andere Benutzer um Rat fragen.
Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Ardapedia zu verwenden; ist das in Ordnung?
Das allein reicht nicht. Die Inhalte der Ardapedia unterliegen der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz. Das heißt: In der Ardapedia veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk unter der CC-BY-SA freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht in der Ardapedia verwendet werden.
Darf ich ein Logo oder eine andere Grafik in die Ardapedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?
Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei, dann darf es auch ohne Bedenken in die Ardapedia.
Darf ich fremde Texte zitieren?
Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Ardapedia prinzipiell zitiert werden. Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist. Ein Zitat muss immer kommentiert werden. Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl) Vollständige Bücher, Gedichte usw. gehören nicht in einen Ardapedia-Artikel.
Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.
Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?
Generell gilt: Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar, Formulierungen schon. Es genügt daher nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der „sicheren Seite“. Verfasse kein Plagiat!
Darf ich einen Artikel aus einem anderen Wiki hier einfügen?
Wenn der Text unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz steht, darfst du ihn hier einfügen, solange du dich an die Lizenzbestimmungen hältst d. h. insbesondere die genaue Quelle (Link) und die Autoren angibst. Für Inhalte aus der [de.wikipedia.org deutschsprachigen Wikipedia] gibt es die Vorlage:Wikipedia, die in entsprechende Artikel eingefügt werden kann. (Beachte: es ist umstritten, ob ein Link auf die Versionsgeschichte des Quellartikels der Forderung nach Nennung der Autoren genügt, weil er ins Leere geht, falls der Quellartikel verschoben oder gar gelöscht wird.)
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel aus einem anderssprachigen Wiki übersetzen will?
Urheberrechtlich ist eine Übersetzung eine Bearbeitung des Textes. Du darfst also Artikel, die unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz stehen, aus anderen Wikis übersetzen, solange du dich an die Lizenzbestimmungen hältst, d. h. insbesondere die genaue Quelle (Link) und die Autoren angibst.
Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?
Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.
Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.
Darf man Screenshots von TV-Sendungen, Kino-Filmen oder von Computersoftware und Computerspielen in die Ardapedia einfügen?
Nein, denn auch hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.
Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz oder einer freieren Lizenz unterliegen. Für Fernsehbilder gilt UrhG §87, Abs. 1:
- „Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, [...] Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten.“
Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese in die Ardapedia einfügen?
Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial (Fotos oder Zeichnungen).
Ausnahmen sind sehr einfache Gestaltungen, die nicht genügend Schöpfungshöhe aufweisen, um schützbar zu sein, beispielsweise der Umschlag eines Reclam-Heftchens.
Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?
Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen. Generell gilt für die Ardapedia: Externe Weblinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden. (In Deutschland wird dies begründet durch §5, Abs. 2 TDG sowie § 130a, Abs. 1, § 140 StGB [Beihilfe zur Anleitung und Billigung von Straftaten].) Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Problematisch sind insbesondere Links zu Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen.
Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?
Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar.
Wenn du Texte oder Bilder hochlädst, deren Urheber du bist, stimmst du automatisch der CC-BY-SA zu. Das heißt, deine Inhalte dürfen von Dritten ohne Rückfrage weiterverwendet, verändert und kommerziell verwertet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Wenn du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist, solltest du nicht an der Ardapedia mitarbeiten.
Kann ich einmal der Ardapedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?
Du als Urheber bist nicht an die Lizenzbestimmungen gebunden, da die Ardapedia kein ausschließliches Nutzungsrecht erwirbt. Der Urheber kann seine Inhalte ohne Hinweis auf die Lizenz und die Ardapedia in beliebiger Weise anderweitig nutzen, sie kommerziell verwerten oder unter einer anderen (freien) Lizenz zur Verfügung stellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die eigenen Inhalte, nicht auf Veränderungen, die von anderen Mitarbeitern an einem Artikel vorgenommen wurden (sofern diese nicht nur geringfügiger Art sind, z. B. Korrektur der Zeichensetzung).
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