Grünbergland
Das Grünbergland auch die Grünberge (orig.: Green Hill Country) genannt,
kleine Hügelkette im Auenland
Geographie
Das Grünbergland ertreckte sich in Ost-West Richtung vom Tukland im Westviertel des Auenlandes, über das nördliche Südviertel, bis zu einer naturbelassenen, kaum besiedelten Gegend im westlichen Ostviertel, die als das Waldende bezeichnet wurde. Seine Ost-West Ausdehnung entsprach etwa 50 Meilen, die breiteste Nord-Süd Ausdehnung kann ungefähr mit 15 Meilen angegeben werden. Durch das Grünbergland führte die Stockstraße von Westen nach Osten, von Buckelstadt nach Waldhof und Stock. Trotz seines Namens handelt es sich weniger um Berge, als vielmehr um eine sanfte Hügelkette.
Nahe Orte
Beschreibung
Das Grünbergland war ein dicht bewaldetes Gebiet, mit vielen Wiesenniederungen und an den Hängen der Hügel entsprangen zahlreiche kleine Bäche und Quellen, etwa der Auenbronn, der Distelbach und der Stockbach. Obgleich die Hügelkette meist nur aus sanften Höhen bestand, gab es doch auch steile Felshänge und tiefe Schluchten, deshalb mieden Reisende oder Händler mit Karren den Weg durch die Grünberge.
Flora
Fauna
Hintergrund
- Vom 23. bis etwa 25. September 3018 D.Z. durchqueren Frodo, Sam und Pippin das Grünbergland.
- Am 24. September werden sie dort von einem Nazgûl aufgespürt und beinahe geschnappt. Am selben Abend begegnen sie den pilgernden Elben unter Gildor Inglorion.
- Zur Zeit der Willkürherrschaft Scharrers im Auenland werden große Teile der Wälder des Grünberglandes vor allem bei Waldende abgeholzt.
- Am 21. September 3021 D.Z. kampieren Frodo und Sam dort und treffen hier am nächsten Tag auf die Ringhüter, die sich auf dem Weg zu den Grauen Anfurten befinden.
Quellen
- Der Herr der Ringe:
- Erstes Buch,
- Drittes Kapitel: Drei Mann hoch
- Sechstes Buch,
- Achtes Kapitel: Die Befreiung des Auenlandes
- Neuntes Kapitel: Die Grauen Anfurten
- Erstes Buch,
- Historischer Atlas von Mittelerde
- Der Herr der Ringe, Wegstrecken: Tabelle der Reisewege (S. 157)
- Regionalkarten, Das Auenland (S. 69)