Ardapedia:Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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* Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]). | * Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]). | ||
In allen Fällen sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers auf der Diskussionsseite angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen. | In allen Fällen sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers auf der Diskussionsseite angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen. | ||
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Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur "Nutzung in der Ardapedia" o.ä. reicht ''nicht'' aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. | Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur "Nutzung in der Ardapedia" o.ä. reicht ''nicht'' aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. | ||
Ein '''Fair Use''' von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Ardapedia deshalb nicht | Ein '''Fair Use''' von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Ardapedia deshalb nicht erlaubt. | ||
Bei Unsicherheiten hilft das Remus-Projekt der Universität des Saarlandes: *http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/index.html | Bei Unsicherheiten hilft das Remus-Projekt der Universität des Saarlandes: *http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/index.html | ||
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Version vom 22. Februar 2006, 22:56 Uhr
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- Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
In allen Fällen sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers auf der Diskussionsseite angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.
Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur "Nutzung in der Ardapedia" o.ä. reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat.
Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Ardapedia deshalb nicht erlaubt.
Bei Unsicherheiten hilft das Remus-Projekt der Universität des Saarlandes: *http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/index.html
Um die Beantwortung der Frage zu erleichtern, ob ein Bild, das man hochladen will, den Lizenzbestimmungen entspricht, gibt es unter Ardapedia:Bilder einen Entscheidungsbaum.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Urheberrechte beachten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten. |