Ardapedia Diskussion:Urheberrecht
Sonderregelung?
Ich schlage vor, dass wir für Screenshots aus den drei Herr der Ringe Filmen eine pragamtische Sonderregelung für die Nutzungsrechte einführen, ähnlich wie die Wikipedia es bei Fotos macht, die älter als 100 Jahre sind [1]. Nach dem amerikanischen Fair Use [2] wäre es genehmigt und New Line Cinema toleriert die Verwednung von Fotos & Screenshots in nicht-kommerzielle Fan-Projekten, wie der Ardapedia. Zur Bebilderung von Charakteren, Orten , etc.. würde ich Fotos/Screenshots aus dem Film zulassen. Was haltet ihr davon?
es wäre mit Sicherheit eine Bereicherung für das Projekt und Anregung für neue Arbeiten am Projekt, ich bin dafür! --Sinthoras 14:57, 18. Apr 2006 (CEST)
- Gute Idee, wenn somit gelegentlich Orte und Figuren aus dem Film bebildert werden könnten. Ganz allgemein wäre ich persönlich aber gegen eine solche umfassende Bebilderung mit Filmfotos, 1. weil man dann hier Tolkiens Orte und Figuren auf die Vorstellung der Filmemacher festnageln würde, 2. weil selbstgemachte Illustrationen kreativer und spannender sind und sicher keiner mehr solche Illustrationen zur Verfügung stellen würde, wenn man alle Artikel mit Filmfotos bestückt hätte. Gegen so ein Hobbingen (rechts oben) kommt einfach kein Screenshot an. :-) --Miaugion 17:56, 18. Apr 2006 (CEST)
Ich stimme Miaugion zu, dass es natürlich nicht als umfassende Bebilderung dienen soll, sondern nur im Zusammenhang mit Film-Artikeln. --Cirdan 09:31, 19. Apr 2006 (CEST)
Fast jeder, der die Filme geshen hat, stellt sich die Figuren so vor wie sie im Film dargestellt sind. (Jedenfalls geht es mir so) --Doersino 10:16, 19. Apr 2006 (CEST)
- Ich halte das für problematisch. "Fair Use" ist in Deutschland jedenfalls nicht anwendbar. Ich würde daher für einen äußerst sparsamen Gebrauch plädieren, wenn absolut sicher ist, dass New Line und die Inhaber des Urheberrechts nichts gegen eine solche Nutzung haben. Auf der Bildbeschreibungsseite ist dann darauf hinzuweisen, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist, nicht unter der GNU-FDL steht, der Inhaber des Urheberrechts eine nichtkommerzielle Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen toleriert, jede andere Nutzung jedoch das Urheberrecht verletzen kann. Gut wäre auch ein Link auf eine entsprechende Aussage der Rechteinhaber. --swyft 19:39, 20. Apr 2006 (CEST)
gute idee! Doersino 06:48, 21. Apr 2006 (CEST)
- @Swyft: Fair Use ist in Deutschland zwar nicht anwendbar, aber der Rechteinhaber New Line Cinema sitzt in den USA und könnte daher durchaus mit dieser Anwendung einverstanden sein. Ein Link auf eine entsprechende Aussage der Rechteinhaber wird nicht möglich sein, da New Line Cinema dies natürlich nur inoffiziell so handhabt und sich hüten wird, dies offiziell zu äußern. Denn damit würden sie Betrügern ja Tür und Tor öffnen. (Hier ein Link zu den NLC AGBs). Aber durch meine Kommunikation mit NLC weiß ich, dass sie inoffiziell den nicht-kommerziellen Gebrauch tolerieren, sie haben ja immerhin auch herr-der-ringe-film.de stets unterstützt. --Cirdan 11:40, 21. Apr 2006 (CEST)