Ardapedia:Urheberrecht

Aus Ardapedia
Version vom 1. August 2006, 07:09 Uhr von Swyft (Diskussion | Beiträge) (vorlage:wikipedia2)

Die Ardapedia will eine 'freie' Tolkien-Enzyklopädie aufbauen - frei auch im Sinne von frei von Urheberrechten und kommerziellen Interessen. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig.

Rechte müssen dabei in zwei Richtungen beachtet werden: bei der Verwendung fremden Materials zum Aufbau der Ardapedia und bei der Weiternutzung von Inhalten aus der Ardapedia.

Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt.

Verwenden Sie niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber; Sie schaden damit der Ardapedia!

Verwendung von Artikeln aus anderen Lexika

Eine komplette Übernahme von Artikeln aus bereits bestehenden Lexika ist nicht gestattet. Ein Bezug darauf ist jedoch in Form eines Zitates unter Angabe der Quelle möglich.

Erlaubte Texte und Bilder

In diesen Fällen dürfen Sie fremdes Text- und Bildmaterial aber verwenden:

  • Der Autor hat das Material ausdrücklich als "Public Domain" bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat.
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).

In allen Fällen sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers auf der Diskussionsseite angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur "Nutzung in der Ardapedia" o.ä. reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat.

Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Ardapedia deshalb nicht erlaubt.

Bei Unsicherheiten hilft das Remus-Projekt der Universität des Saarlandes: *http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/index.html

Um die Beantwortung der Frage zu erleichtern, ob ein Bild, das man hochladen will, den Lizenzbestimmungen entspricht, gibt es unter Ardapedia:Bilder einen Entscheidungsbaum.

Ihre Texte und Bilder

Alle Beiträge zur Ardapedia stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz. Falls Sie nicht wünschen, dass das von Ihnen Geschriebene unbarmherzig geändert und weiterverteilt wird, drücken Sie nicht auf Artikel speichern.

Hinweis an Rechteinhaber

Die Ardapedia weist ihre Autoren auf allen Eingabeseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten dritter unterliegt und versucht im Rahmen des Möglichen, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daß urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird.

Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung hierher kopiert wurden, informieren Sie uns bitte per Mail [1]. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre Mail den betroffenen Text in der Ardapedia genau bezeichnen (URLs angeben) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der der Text stammt.

Urheberrecht bei der Nutzung der Ardapedia

Die Ardapedia ist ein offenes Gemeinschaftsprojekt, zu dem jeder beitragen kann. Jeder darf ihre Inhalte unter den in der GNU Freie Dokumentationslizenz festgelegten Voraussetzungen ändern und weiterverbreiten (siehe auch Lizenzbestimmungen).

URV

Häufig wird in der Zusammenfassung bei einer Artikeländerung oder in Diskussionen das Kürzel URV geschrieben, um auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen.


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