Ardapedia:Zitate

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Richtlinien

Diese Seite beschreibt, wie in Ardapedia-Artikeln Zitate angegeben werden und was dabei rechtlich zu beachten ist. Zitate sind wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder einer Rede. In Ardapedia-Artikeln dienen sie als kurze Kopien von Quellen dazu einen Sachverhalt zu belegen und/oder zu illustrieren. Allerdings ist die Ardapedia keine Zitatensammlung. Eine Enzyklopädie dient dazu, das Wissenswerte über ein Thema übersichtlich zusammenzufassen, deshalb solltest du mit Zitaten grundsätzlich sparsam umgehen. In der Regel genügt statt eines Zitates eine einfache Quellenangabe als Beleg.

Grundsätze

Es gibt verschiedene richtige Arten zur Angabe von Zitaten, die alle folgende Grundsätze gemein haben:

  • Gib Zitate wortwörtlich wieder. Eine Korrektur oder Anpassung an die heutige Rechtschreibung und auch das Beugen von Verbformen oder sonstige Veränderungen sind nicht gestattet. Damit sich ein Zitat trotzdem passend in einen Text einfügt, kannst du Worte oder Buchstaben in eckigen Klammern hinzufügen. Alles, was nicht buchstäblich in der zitierten Quelle enthalten ist, sollte in eckigen Klammern stehen, selbst, wenn es nur einzelne Buchstaben sind. Wenn du Teile der zu zitierenden Quelle auslässt, solltest du das mit einem Auslassungszeichen und ebenfalls in eckigen Klammern deutlich machen („[...]“).
  • Unabdingbar ist eine Literaturangabe (ein Beleg) mit Autor, Werk und der genauen Fundstelle (Seitenzahl) sowohl zur Überprüfbarkeit als auch aufgrund des Zitatrechts. Die Informationsquelle des Zitates wird in der Regel in der Einleitung kurz genannt, oder hinter dem Zitat in runden Klammern nachgetragen. Für längere Literaturangaben dient ein Einzelnachweis per Fußnote.
  • Gib Zitate möglichst auch in der Originalsprache wieder und gib eine zusätzliche Übersetzung an. In jedem Fall sollte deutlich sein, ob es sich um ein Originalzitat oder eine Übersetzung handelt.
  • Zitate sollten sich optisch vom restlichen Text abheben, ohne die Lesbarkeit des Artikels zu stören. Dazu können sie entweder in typographischen Anführungszeichen stehen oder kursiv gesetzt werden. Kommen innerhalb des Zitates Anführungszeichen vor, so werden einfache typographische Anführungszeichen (‚‘) verwendet. Siehe auch die Vorlage Zitat.

Beispiele

Hier ein Beispiel für ein Zitat im Fließtext:

Denis Diderot beschreibt im Artikel „Encyclopédie“ in Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers deren Ziel: « Le but d’une encyclopédie est de rassembler les connaissances éparses sur la surface de la terre; [...], et de le [le système général] transmettre aux hommes qui viendront après nous; afin que les travaux des siècles passés n’aient pas été inutiles pour les siècles qui succèderont; » (deutsch: „Das Ziel einer Enzyklopädie ist es, die auf der Erdoberfläche verstreuten Kenntnisse zu sammeln [...] und es [das allgemeine System dieser Kenntnisse] den nach uns kommenden Menschen zu überliefern, damit die Arbeit der vergangenen Jahrhunderte nicht nutzlos für die kommenden Jahrhunderte gewesen sei;“).

Man erkennt an den drei Punkten, dass etwas ausgelassen wurde, in eckigen Klammern wurde zum Verständnis etwas ergänzt. Die Quelle ist in der Einleitung angegeben (sonst könnte sie auch hinter dem Zitat in runden Klammern stehen). Folgendes Blockzitat enthält Anführungszeichen, die als einfache Anführungszeichen wiedergegeben werden:

„[Ich halte] es doch mit Didacus Stella: ‚Ein Zwerg, der auf den Schultern von Giganten steht, könnte weiter sehen als der Gigant selbst.‘“ (Robert Burton: Anatomy of Melancholy, 1621)

Zitatrecht

Hier ist besonders § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes bedeutsam, der sich innerhalb des Urheberrechts damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck.

Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. Natürlich sollte die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen und noch entscheidender – die eigene geistige Leistung sollte in einem angemessenem Verhältnis zum zitierten Text stehen.

§ 51 UrhG Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Es sei auch auf § 63 Abs. 1 UrhG hingewiesen, in dem die Verpflichtung zur Quellenangabe geregelt ist:

§ 63 UrhG Quellenangabe
Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § [...] 51 [...] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. [...] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist. [...]

Zitieren aus der Ardapedia

Will man aus der Ardapedia zitieren, sollte der Name des Artikels, die Ardapedia als Quelle, das Datum der letzten Bearbeitung des Artikels, das Abrufdatum und der Link auf den Artikel angeführt werden. Als URL sollte der jeweilige Permalink der verwendeten Artikelversion angegeben werden (der Link unten Links in der Sidebar).

Beispiel:

Artikel Aragorn II. In: Ardapedia, die offene Tolkien-Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. August 2007, 13:00 CEST. Abgerufen am 12. August 2007, 20:59 CEST. URL: http://ardapedia.herr-der-ringe-film.de/index.php/Aragorn_II.

Das Kopieren von Texten ohne diese als Zitat zu kennzeichnen verstößt sowohl gegen das Urheberrecht als auch gegen Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens. Bei der Übernahme von größeren Passagen, die über das im Zitatrecht erlaubte Maß hinausgeben, muss die Creative Commons Attribution/Share-Alike-Lizenz eingehalten werden.


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